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Hausratversicherung Informationen
Die Hausratversicherung sichert alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände eines Haushalts gegen Elementarschäden wie Feuer, Hochwasser, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Erdbeben ab. Weiterhin ist im Leistungsumfang der Schutz vor Vandalismus und Einbruchdiebstahl sowie Raub enthalten. Außerdem werden alle Kosten, die mit der Beseitigung der Schäden in Zusammenhang stehen, vom Versicherer ersetzt. Das können Renovierungskosten, Aufräum- und Entsorgungskosten, Hotelkosten oder Stromkosten für besondere Geräte (z.B. Entfeuchter bei Wasserschäden) sein. Zusätzlich können noch weitere Gegenstände - meist gegen Aufpreis - mitversichert werden, wie z.B. Fahrräder oder Gegenstände, die sich außerhalb des Haushalts - z.B. im Garten - befinden. Diese Gegenstände sind meist nur dann im Basispaket mitversichert, wenn sie sich in einem abgeschlossenen Raum (z.B. Keller) befinden.
Im Versicherungsumfang enthalten sind hauptsächlich folgende Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände: Möbel, Teppiche, Bilder und sonstiger Wandschmuck, Haushalts- und Unterhaltungselektronik aller Art, Geschirr und sonstige Küchenutensilien, Kleidung, Bücher, CD´s & DVD´s sowie alle Nahrungsmittel und Verbrauchsgegenstände im Haushalt. Vorsicht bei Kunst, Schmuck und Antiquitäten: hier zahlen die meisten Versicherer lediglich 20 Prozent der Schadenssumme. Alles, was darüber hinaus bezahlt werden soll, muss im Rahmen von Sondervereinbarungen zusätzlich abgesichert werden. Wer außerdem viele teure Elektronik im Haus hat, sollte sich zusätzlich gegen Schäden durch Überspannung absichern. Viele Versicherer regulieren diese Schäden nur dann, wenn das auslösende Gerät zur üblichen Elektronikausstattung eines durchschnittlichen Haushalts gehört. Wer also einen zusätzlichen Schutz für seine Home Cinema-Anlage haben möchte oder begeisterter Elektronikbastler ist, sollte sich hierfür mit einer Sonderklausel absichern.
Als Obergrenze für die Schadenshöhe legt der Versicherer eine so genannte Deckungssumme fest, bis zu deren Höhe ein Schaden vertragsgemäß reguliert wird. Da viele Versicherte aber gar nicht wissen, welchen Wert ihr Haushalt in seiner Gesamtheit hat und man diesen durch ständige Veränderungen auch schlecht messen kann, gingen die Versicherer dazu über, einen pauschalen Betrag als Deckungsgrenze festzulegen. Dieser Pauschalbetrag misst sich an der vorhandenen Wohnfläche und beträgt bei den meisten Gesellschaften z.Zt. 650.- € pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Wert wurde aufgrund statistischer Erhebungen und Berechnungen festgelegt und reicht als Absicherung für die meisten Haushalte völlig aus. Im Gegenteil - viele Haushalte sind damit sogar überversichert. Nichtsdestotrotz hat sich dieser Wert inzwischen als Standard eingebürgert und viele Versicherungen belohnen Ihre Mitglieder beim Abschluss einer solchen Standardwert-Hausratversicherung mit dem so genannten "Unterversicherungsverzicht". Damit ist gemeint, dass der Versicherer keinen Abzug vornimmt, wenn sich nach einem Schadensfall herausstellt, dass die vertraglich festgelegte Deckungssumme zu niedrig angesetzt war. Ein guter Schutz also für den Versicherten - er braucht nicht bei jeder Anschaffung und der damit verbundenen Werterhöhung des Haushalts an eine Erhöhung der Versicherungssumme zu denken.
Auf der anderen Seite haben die Versicherer auch nichts zu verschenken. Ihnen ist es in der Regel lieber, in einem der (im Bezug auf die Zahl der Versicherten) wenigen Schadensfällen etwas mehr zu bezahlen, dafür aber auch höhere Beiträge von der Masse der Versicherten zu erhalten, als wenn diese jeweils individuell die Deckungssumme auf ihren Haushaltswert zugeschnitten bekämen.
Vorsicht sollte man walten lassen, wenn dieser Unterversicherungsschutz in der eigenen Police fehlt. In diesem Fall können empfindliche wirtschaftliche Nachteile bei einem auftretenden Schaden die Folge sein. Ist der Haushalt beispielsweise mit 40.000€ Deckungssumme versichert, hat in Wirklichkeit aber einen Wert von 80.000€, kann der Versicherung seine Leistung im Schadensfall um 50 Prozent kürzen. Bei einem Schaden in Höhe von 4000€ würden dann nur 2000€ ausgezahlt. Auf der anderen Seite ist es finanziell gesehen auf Dauer genauso schlecht, wenn der Wert des Haushalts nur die Hälfte der Versicherungs-Deckungssumme beträgt. Über mehrere Jahre gerechnet, können Sie hier aufgrund der höheren Beiträge mehrere Tausend Euro verlieren. Sie tun also gut daran, den Wert Ihres Haushaltsinventars wenigstens grob zu überschlagen, um dann die richtige Deckungssumme für Ihre Police festlegen zu können.
Anzumerken ist noch, dass Schäden an so genannten "ortsfesten" Gegenständen wie Einbauschränken, Türen oder Treppengeländern nicht in den Bereich der Hausratversicherung fallen. Sie gehören zu den Schäden am Wohngebäude und werden daher von der speziellen Gebäudeversicherung abgedeckt. Viele Sonderregelungen gibt es für Glasschäden - manche Versicherer nehmen diese aus Kulanz mit in die Hausratversicherung, andere zählen Fenster und Glastüren zu den festen Gebäudeteilen und regulieren derartige Schäden daher nicht.