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Rentenversicherung Informationen
Die Finanzierung des Altersruhestands wird angesichts leerer Rentenkassen immer wichtiger. Da man sich auf die staatliche Versorgung nicht mehr verlassen sollte, ist eine private Rentenversicherung als zusätzliche Absicherungsmaßnahme unabdingbar.
Die Rentenversicherung ist grundsätzlich nichts anderes als eine besondere Form der Lebensversicherung, die speziell auf die Finanzierung des Altersruhestands zugeschnitten ist. Sie basiert auf der klassischen Er-Lebensversicherung, d.h. es wird nicht das Risiko des Todes des Versicherten abgesichert, sondern das Risiko des "zu langen Lebens". Damit ist das wirtschaftliche Risiko gemeint, dass sich aus der Vorsorgung des Lebensunterhalts im Alter ergibt. Private Rentenversicherungen sind meist sehr flexibel gestaltet. Zusätzlich zu den über Jahre angesparten monatlichen Beitragszahlungen kann der Versicherte beispielsweise kurz vor Eintritt ins Rentenalter eine oder mehrere Einmalzahlungen vornehmen, um die Versicherungssumme aufzustocken. Diese wird dann bei Zuteilung der Versicherung in monatlichen Raten wieder ausbezahlt. Die Versicherer sprechen hierbei oft von der sofortbeginnenden und der aufgeschobenen Rentenversicherung.
Die private Altersvorsorge ist in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Punkt in der persönlichen Absicherung geworden. Schon heute sollte man sich keinesfalls auf die ausschließliche Altersversorgungen durch die staatliche Rente verlassen, in naher Zukunft wird sich das Problem weiter verschärfen. Besonders wichtig ist das Thema für Selbstständige und Freiberufler, da diese sowieso keine staatliche Rente zu erwarten haben, es sei denn, sie haben die staatliche Rentenversicherung freiwillig und komplett auf eigene Kosten fortgeführt. Da es für diese Berufsstände aber wesentlich attraktivere Angebote bei der privaten Altersvorsorge gibt, ist dies kaum zu empfehlen. Mit der Zeit wurden immer wieder neue Ableger und Formen der privaten Rentenversicherung entwickelt. Daraus ergab sich eine Angebotsvielfalt, bei der heute kaum noch jemand wirklich durchblickt. Viele Versicherer haben eigene Modelle entwickelt, um ihren Kunden das Optimum bieten zu können. Trotzdem basiert die private Rentenversicherung auf eine paar Grundformen und bietet standardisierte Zusatzmodule, die nahezu jeder Versicherer im seinem Programm hat. Um es etwas leicht zu machen, die persönlichen Anforderungen mit diesen Eigenschaften in Einklang zu bringen, sollen diese nachfolgend etwas ausführlicher beleuchtet werden.
Bei den meisten Anbietern einer privaten Rentenversicherung hat der Versicherte ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Damit ist gemeint, dass das angesparte bzw. eingezahlte Kapital nach Wunsch bei Zuteilung der Versicherung in Form einer monatlichen Rente (die übliche Methode), oder aber als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Dies empfiehlt sich z.B., wenn noch andere Einkommensquellen bzw. Renten vorhanden sind, und das Kapital deshalb in anderer Form weiter angelegt werden soll.
Eine weitere Option, die viele Versicherer in Verbindung mit einer privaten Rentenversicherung anbieten, ist die Rentengarantiezeit. Dabei wird vereinbart, dass der Versicherte ab dem Zuteilungszeitpunkt eine monatliche Rente für eine festgelegte Zeitdauer erhält - unabhängig davon, ob er diesen Zeitraum voll erlebt oder währenddessen stirbt. Im letzteren Fall wird die festgelegte Rente an die Hinterbliebenen weiter monatlich ausgezahlt. Erlebt er den Zeitraum jedoch voll, kann für die Zeit danach eine weitere, gestaffelte Rentenzahlung vereinbart werden, die dann abhängig von weiteren Erleben ist. In Anlehnung an die Rentengarantiezeit kann auch eine so genannte "Abgekürzte Leibrente" vereinbart werden. Dabei wird die festlegte monatliche Rente nur für einen vertraglich bestimmten Zeitraum ausgezahlt - auch hier wieder unabhängig davon, ob der Versicherte während dieser Zeit verstirbt oder nicht. Die Option wird allerdings nur recht selten gewählt, da das Risiko, im Erlebensfall nach der Versicherungsdauer ohne etwas dazustehen, sehr groß ist. Sinn macht das Ganze nur, wenn weitere Kapitalreserven, die im Erlebensfall zur Unterhaltsversorgung herangezogen werden können, vorhanden sind.
Weiterhin bietet die Rentenversicherung - im Gegensatz zu den allermeisten herkömmlichen Lebensversicherungen - einen Schutz für die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Eine vorher vertraglich festgelegte Person (Bezugsberechtigter) bekommt dann eine Einmalzahlung oder kann den Hinterbliebenenschutz in Form einer monatlichen Rente beanspruchen. Die Ehefrau des Verstorbenen bekommt so z.B. eine Witwenrente. Wer noch mehr Sicherheit möchte, kann bei Abschluss der privaten Rentenversicherung eine Beitragsrückgewähr festlegen. In diesem Fall werden die eingezahlten Beiträge im Todesfall des Versicherten komplett in einem Betrag an eine bezugsberechtigte Person zurückgezahlt. Die Option der Beitragsrückgewähr kann sogar noch erweitert werden, so dass die Hinterbliebenen auch dann eine Auszahlung erhalten, wenn der Versicherte schon Rentenbezüge aus der Police erhielt und dann verstirbt. Hierbei werden die bereits ausgezahlten Beträge von der Gesamtversicherungssumme abgezogen und die verbleibende Restsumme ausgezahlt.
All diese Komfort- und Sicherheitsextras muss man sich natürlich in Form von höheren Beiträgen (oder einer entsprechend niedrigeren Versicherungsleistung) "erkaufen". Nur so kann der Versicherer seine erhöhten Risiken abdecken.
Wer eine private Rentenversicherung abschließt, muss sich - im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung - in der Regel keiner Gesundheitsprüfung unterziehen. Da die Versicherung normalerweise mit dem Tod des Versicherten endet, stellt dieser für den Versicherer kein besonderes Risiko dar. Im Gegenteil - das Risiko für die Versicherung besteht hier im umgekehrten Fall - wenn der Versicherungsnehmer zu lange lebt.